Letzte Jahrestagungen
29. Jahrestagung 2025 in Heidelberg
WHV begrüßt zwei neue Mitglieder und verabschiedet Positionspapier zu KI
Am 6. und 7. November 2025 fand die 29. Jahrestagung der Wirtschaftsjuristischen Hochschulvereinigung (WHV) an der SRH Hochschule Heidelberg statt. Veranstaltungsort war der Tower der SRH University, der mit seinem weiten Blick über den Neckar einen eindrucksvollen Rahmen bot. Die diesjährige Tagung stand im Zeichen neuer fachlicher Entwicklungen und neuer Entwicklungen in der wirtschaftsjuristischen Ausbildung sowie der Aufnahme neuer Mitglieder in die Fachgesellschaft. Bereits am Vorabend trafen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum informellen Austausch im traditionsreichen Heidelberger Restaurant „Zum Schnookeloch“. Die besondere Atmosphäre dieses stimmungsvollen Lokals trug zu einem gelungenen Auftakt und zwanglosen, lebendigen Austausch bei.
Eröffnung und Grußworte
Die Tagung wurde durch die Sprecherin der WHV, Frau Prof. Dr. Petra Senne eröffnet. In ihrer Ansprache gedachte sie mit Worten des Dankes und der Anerkennung den verstorbenen Gründungsmitgliedern Prof. Dr. Klaus Slapnicar und Prof. Dr. Siegmar Streckel.
Fachvorträge zu aktuellen Themen
Recht im Notariat – Ein neues Studienprogramm mit Modellcharakter
Prof. Dr. Christoph Schärtl stellte den neu konzipierten Bachelorstudiengang „Recht im Notariat (LL.B.)“ der SRH vor. Das Programm richtet sich an Abiturientinnen und Abiturienten mit und ohne Berufserfahrung und reagiert auf den Wandel der Büroorganisation und den steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Notariat.
Schärtl betonte die praxisnahe, umfassende Ausbildung in enger Abstimmung mit dem Berufsstand. Der Studiengang setzt bewusst nicht auf ein duales Modell. Er spricht bundesweit Studierende an und kombiniert in einer beispielhaften Form Präsenz- und Onlineelemente, die ein echtes Studienflair mit sozialem Lernen ermöglichen.
Innovative Elemente wie Blended-Learning-Strukturen, rollenspielbasierte Kompetenztrainings, Futures-Skills-Module und ein integriertes Expertitorium verleihen dem Programm Modellcharakter. Besonders eindrucksvoll war die Schilderung der erfolgreichen Pilotphase mit hoher Studierendenzufriedenheit und starker Resonanz aus der Praxis.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA/DiPA) – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Prof. Dr. Julia Gokel gab einen spannenden Überblick über den rechtlichen Rahmen der digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen nach dem SGB V und SGB XI. Gockel stellte in sehr plastischer Form Inhalt und Arten unterschiedlicher digitaler Gesundheitsanwendungen vor, die bislang noch wenig bekannt sind, jedoch ein hohes Innovations- und Nutzungspotenzial aufweisen. Sie zeigte auf, in welchen Bereichen diese Anwendungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen können, und diskutierte zugleich die Herausforderungen bei ihrer Implementierung und Akzeptanz im Praxisalltag. Mit Blick auf das neue Digitalgesetz (DigiG) stellte sie aktuelle Entwicklungen vor, die auf eine verbesserte Integration in das Versorgungssystem zielen.
Nachhaltigkeitsrecht im Wandel – ESG zwischen Regulierung und Praxis
In seinem Vortrag zur ESG- und Nachhaltigkeitsgesetzgebung gab Prof. Dr. Bernd Geier auf hohem fachlichen Niveau einen klar strukturierten und gut nachvollziehbaren Überblick über die Nachjustierung des European Green Deal durch die sogenannte Omnibus-Gesetzgebung der Europäischen Union. Er erläuterte, dass durch die zeitliche Verschiebung der Anwendbarkeit der betroffenen Rechtsakte nicht auf vollständige Unterbrechung („Stop the Clock“), sondern eine Verlangsamung des Einführungsprozesses zielt, um Zeit für inhaltliche Nachjustierungen zu gewinnen. Der Referent zeigte, dass die derzeitigen inhaltlichen Anpassungen die Grundidee der ESG- und Nachhaltigkeitsgesetzgebung wohl voraussichtlich nicht verändern werden. Durch verbesserte Transparenz sollen weiterhin Marktmechanismen soziale und ökologische Nachhaltigkeit stärken. Es gebe derzeit aber innerhalb der am europäischen Gesetzgebungsprozess beteiligten Organe unterschiedliche Auffassungen, etwa zur Entlastung von KMU oder zu vereinfachten Prüfverfahren. Hinsichtlich der bisherigen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtete der Referent, dass derzeit ca. 800 vollständige Nachhaltigkeitsberichte vorliegen. Der Umfang der Berichterstattung habe sich nicht stark erhöht Insgesamt funktioniere die Umsetzung bereits gut.
Future Skills 2030 – Kompetenzen für die nächste Generation von Wirtschaftsjurist:innen
Prof. Dr. Carolin Sutter präsentierte in ihrem Beitrag einen „Blick in die Werkstatt“. Sie beschrieb, wie Ihre Hochschule auf der Grundlage aktueller Megatrends wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Wandel Future Skills definiert und in der Lehre vermittelt. Es gelte, in den Hochschulen Lernumgebungen zu schaffen, die auf Selbst-, Sozial- und Transformationskompetenz zielen. Wesentlich sei, in dem aktuellen gesellschaftlichen Kontext die erforderlichen Skills neu und spezifisch zu interpretieren und zu konkretisieren. Besondere Aufmerksamkeit verdienten Gemeinschaftskompetenzen – etwa im Umgang mit Desinformation – und die Fähigkeit zum „Coping & Changing“. Sutter betonte, dass diese Kompetenzen in der wirtschaftsjuristischen Ausbildung künftig stärker verankert werden müssen, um Studierende auf komplexe Entscheidungssituationen in einer durch Krisen geprägten Situation vorzubereiten.
Aufnahme neuer Mitglieder in die Vereinigung
Nach fachlich anregenden Vorträgen, lebhafter Diskussion und einem gemeinsamen Mittagessen im SRH-Campusrestaurant CUBE fand am Nachmittag die Mitgliederversammlung der WHV statt. In gewohnt konstruktiver Atmosphäre wurden verbandsinterne Informationen ausgetauscht, ein KI-Positionspapier verabschiedet und zwei neue Mitgliedshochulen in die Vereinigung aufgenommen: Die WHV freut sich, die Hochschule Aalen und die Fachhochschule Westküste als neue Mitglieder zu begrüßen.
Die 30. Jahrestagung der WHV wird am 05. und 06.November 2026 an der Hochschule Pforzheim stattfinden.
28. Jahrestagung 2024
KI und Recht prägen die 28. Arbeitstagung der WHV
In angenehmer, arbeitsamer Atmosphäre verlief die 28. Arbeitstagung der Wirtschaftsjuristischen Hochschulvereinigung (WHV) am 08.11.2024 in Frankfurt/Main. Die etwa 20 Vertreter von Hochschulen mit wirtschaftsrechtlichen Studiengängen zwischen Wismar im Norden und Winterthur in der Schweiz im Süden widmeten sich diesmal dem Thema KI und Recht.
Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels, Dekan des gastgebenden Hochschulbereichs Wirtschaft & Recht (FOM) unterstrich in seinen Begrüßungsworten die Bedeutung des Themas KI für Hochschulen, in der Lehre genauso wie im Prüfungsbereich. Prof. Dr. Andreas Bücker, Hochschule Wismar, aus dem Sprecherrat der WHV, lobte, dass die 28. Arbeitstagung der WHV ein besonders in die Zukunft gerichtetes Thema aufgreife. Dafür dankte er insbesondere Prof. Dr. Wolfram Wirbelauer von der FOM, der die Organisation und Moderation der Tagung übernommen hatte.
Den Reigen der Fachvorträge eröffnete Prof. Dr.-Ing. Volker Engels vom Dortmunder Standort der FOM. Er berichtete unter dem Titel „Aktuelle Aspekte von Legal-Tech und KI für Berufsbilder mit juristischer Fachexpertise“ über die rasante Entwicklung von Legal Tech. Auch juristische Vorgänge und Beratungsdienstleistungen seien in großem Umfang automatisierbar. Die Verantwortung für und die Hoheit über Entscheidungen müsse aber stets bei den für einen Vorgang zuständigen Juristen bleiben. Bei KI bestehe keine hohe Einstiegshürde, die neue Technologie verändere den Markt dynamisch.
„KI in der juristischen Praxis einer Großkanzlei“ war Gegenstand des Vortrags von Henrik von Wehrs, Senior Legal Tech Manager EU bei A&O Shearman in Frankfurt. Die Kanzlei habe sich vom Grundsatz „No AI“ zu einer Kooperation mit Anbietern und der Entwicklung eigener Module weiterentwickelt. Die Automatisierung eröffne auch neue Geschäftsfelder, so beschäftigten Großkanzleien mittlerweile auch Software-Developper. Wirtschaftsjuristen seien wegen ihrer Schnittstellenkompetenzen sehr gefragt. Die Hochschulen sollten das in der Ausbildung berücksichtigen und etwa das Denken in Entscheidungsbäumen schulen, aber auch den Mut vermitteln, die neue Technik offen und neugierig zu erproben.
Benedikt Höck, Partner und Head of AI bei KPMG erläuterte, „Wie KI die Arbeitswelt der Zukunft prägt … und welche Chancen und Herausforderungen damit für Wirtschaftsjuristen verbunden sind“. Eindrucksvoll führte er vor, welches Niveau KI bereits erreicht hat. Sie sei nicht nur ein neues Tool, sondern eher ein neuer (virtueller) Mitarbeiter. Die Übernahme der automatisierten Tätigkeit durch KI schaffe für die Berufsträger Freiraum für deren Kerntätigkeit. Nicht übersehen werden dürfe, dass KI nicht das einzige Digitalisierungsinstrument sei. Wirtschaftsjuristen zeichne vor allem der multidisziplinäre Ansatz aus. In Zukunft gewinne die Methodenkompetenz noch mehr an Bedeutung.
Abschließend referierte Prof. Dr. Dr. Bernd Sagemann von der FOM, Frankfurt zu dem Thema „KI in Jahresabschluss und Prüfung - Prozessuale Einsatzmöglichkeiten im Kontext rechtlicher Regelwerke“. Ausführlich schilderte er die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von KI im Rahmen der Wirtschaftsprüfung. Dabei müsse allerdings der (menschliche) Prüfer stets die Letztentscheidung haben. Daher komme es darauf an, dass er die Prozesse verstehe. Das stelle eine große Herausforderung für die akademische Ausbildung dar. Ob KI zu einer Kosteneinsparung für den Mandanten führe, sei hingegen fraglich. Eher verbessere sich das Niveau der Prüfung.
Zu den Vorträgen ergaben sich zahlreiche Diskussionen. Deutlich wurde, in welch tiefgreifender Weise die KI auch das Recht und die juristische Tätigkeit beeinflusst. Dies werfe neben technischen, auch erhebliche ethische Fragen auf. Hinzu komme ein starker Einfluss auf die Lehre. Die WHV hat auf ihrer Mitgliederversammlung am selben Tag beschlossen, eine Arbeitsgruppe zum Thema KI und Recht einzusetzen, um das Thema weiter zu vertiefen.
Außerdem verabschiedete die WHV eine erneuerte Fassung der Gemeinsamen Standards wirtschaftsrechtlicher Bachelor-Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Der Text wurde behutsam an moderne Entwicklungen angepasst, etwa das Thema Legal Tech aufgegriffen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Stärke der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge unverändert darin liegt, dass sie in Kleingruppen mit hohem Praxisbezug interdisziplinäres Wissen und Methodenkompetenz sowie Schlüsselqualifikationen vermitteln. Die Tagung hat eindrucksvoll vermittelt, dass diese Aspekte durch die zunehmende Durchdringung des juristischen Arbeitsalltags mit KI noch an Bedeutung gewinnen.
Die nächste Arbeitstagung der WHV wird im November 2025 in Heidelberg stattfinden.
27. Jahrestagung 2023
Die 27. Jahrestagung fand am 03.11.2023 an der Fachhochschule Südwestfalen in Hagen statt.
Neben den Entwicklungen rund um Profil, Struktur und Didaktik wirtschaftsrechtlicher Studienprogramme wurden Themen wie die Hochschullehre in digitalen Zeiten und Einzelfragen des MoPeG diskutiert.
Das vollständige Programm kann unter dem Punkt "Bisherige Tagungen" heruntergeladen werden.