Hochschulen

Die WHV ist eine Vereinigung von Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die wirtschaftsrechtliche Studiengänge anbieten. Die Vereinigung dient dem gegenseitigen Austausch, der Qualitätssicherung und der Interessenvertretung.


Folgende Mindestanforderungen an die Studieninhalte werden durch die Hochschulen in der Wirtschaftsjuristischen Hochschulvereinigung erfüllt:

  1. Mindestens 50 % des Studiums entfallen auf das Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im Zivilrecht, der Anteil der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre beträgt mindestens 25 %.
  2. Im Curriculum werden in nennenswertem Umfang Schlüsselqualifikationen wie z.B. Sprachen, Informatik, Rhetorik und soziale Kompetenz verankert.
  3. Die Studiengangsbezeichnung lautet Wirtschaftsrecht. Das Studium schließt mit einem juristischen Abschlußgrad ab (i.d.R. LL.B., LL.M.).


Mitglieder der wirtschaftsjuristischen Hochschulvereinigung sind:

Hochschulen A-H I-R S-Z

weitere Hochschulen A-H I-R S-Z